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Haftung von Arbeitnehmer*innen

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21.06.2020 Wenn man einen Schaden verursacht, haftet man dafür. Eltern haften für ihre Kinder. Aber wofür haften Arbeitnehmer*innen.

Prinzipiell ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es gibt aber ergänzende Regelungen in Tarifverträgen. z. B. im Manteltarifvertrag der Metall+Elektroindustrie werden Arbeitnehmer*innen etwas besser gestellt.

Im Download gibt es eine Broschüre der Arbeitskammer des Saarlands zum Thema Haftung.

Anhang:

Haftungsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis

Haftungsrechtliche Fragen im Arbeitsverhältnis

Dateityp: PDF document, version 1.7

Dateigröße: 106.89KB

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Letzte Änderung: 21.06.2020


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Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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