Rechtsstand 2020
Altersteizeit (ATZ) ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in. Den rechtlichen Rahmen setzt das Altersteilzeitgesetz. Weitere Regelungen gibt es in Tarifverträgen.
Eckpunkte
- Frühester Beginn der aktiven Phase ist mit dem vollendeten 55. Lebensjahr.
- Am Ende der Laufzeit der ATZ muss ein Rentenzugang möglich sein (heißt aber nicht, dass man dan in Rente gehen muss).
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann man nach der Altersteilzeit noch ALG 1 beziehen. Allerdings nur von einer reduzierten Entgelthöhe (weil die verbeitragte Bruttolohnbasis nur 50 % beträgt) und mit einer Sperrfrist, weil man das Ende des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt hat. Dennoch kann der ALG-Bezug interessant sein, wenn man nicht mehr so lange bis zu einer abschlagsfreien Rente hat oder die Rentenhöhe niedrig ist.
- Der durchschnittliche Arbeits-Zeitgrad während der ATZ-Laufzeit beträgt 50 %. Das kann entweder erreicht werden durch
- Blockmodell (die erste Hälfte "Aktivphase" 100 %, die zweite Hälfte "Ruhensphase" 0 %),
- Stufenmodell (allmählich weniger, z. B. 100 %, 80 %, 60 %, 40 % 20 %, 0 %)
- Teilzeitmodell (50 % Arbeitszeit während der gesamten ATZ)
Was geschieht mit dem Verdienst?
Halbe Arbeitszeit heißt zunächst auch halben Bruttolohn für die gesamte Laufzeit. Dazu kommt eine "Nettoaufzahlung", nindestens 20 %, meistens aber 30-35 % des Nettolohns, so dass man auf einen Nettolohn von 70 - 85 % des vollen Entgelts kommt. Die Beitragsahlung für die Rente wird i.d.R. auf 90 % des vollen Entgelts aufgestockt. Dafür gibt es in der Altersteilzeit i.d.R. keine Sonderzahlungen mehr.
Wichtig: Die Nettoaufzahlung wird nicht verbeitragt und versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer also weitere Einkünfte hat (z. B. Partner*in bezieht Rente), muss sich auf Steuernachzahlung einstellen.
Kann ich mir das leisten?
Die folgenden 5 Fragen helfen bei der Antwort,wer alle mit JA beantworten kann, sollte zumindest materiell zrechtkommen:
- Sind die eigenen 4 Wände bezahlt? - Wer in Miete wohnt, muss mit dem geringeren Einkommen zurechtkommen.
- Sind Sie gesetzlich krankenversichert? - Wer privat krankenversichert ist, sollte mal genauer in seinen Versicherungsvertrag schauen. Im Gegsatz zur GKV richtet sich der Beitrag bei der Privatversicherung nicht nach dem Einkommen und wird im Alter teurer. Schon während der Altersteilzeit müssen Sie den Beitrag im Blick behalten. Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung und bei Ihrem Versicherer nach.
- Sind die Kinder schon unabhängig? - Wer seine Kinder noch unterstützt, muss dies dann mit dem geringeren Einkommen noch leisten können.
- Reicht die Rente aus? - Wer vor dem Regelrentenalter aussteigt, hat eventuell Abschläge und hat weniger Beitragszeiten.
- Möchten Sie Ihre Arbeit noch weiter ausüben? - Dann sollten Sie das beim jetzigen Arbeitgeber tun. Woanders ist ein Neustart schwierig und die Wahrscheinlichkeit gering, die jetzige Gehaltshöhe wieder zu erreichen.
Zu klären beim Altersteilzeit-Gespräch
- Vorher: Rentenauskunft der deutschen Rentenversicherung einholen - ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf klären lassen. Und sich berechnen lassen, welche Rentenhöhe am Ende der Altersteilzeit tatsächlich erreicht wird. Damit müssen Sie dann auskommen.
- Gibt es Alternativen zur Altersteilzeit? Vielleicht Teilzeit? Oder ein Sabbatical?
- Muss es das Blockmodell sein? Von 100 % auf 0 % ist nicht jedes Menschen Sache. Teilzeit- oder Stufenmodell ermöglichen sanftere Übergänge.
- Wie ist die Beitragsgestaltung bei privater Krankenversicherung?
- Lange Erkrankung während der Aktivphase: Eventuell verlängert sich dann die Aktivphase, da Zeiten nachzuarbeiten sind. Das sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereden.
- Nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie sich nicht drängen - Sie treffen eine Entscheidung, die Ihr zukünftiges Leben beeinflusst. Holen Sie sich Zweitmeinungen ein, z. B. von Ihrer Familie, vom Betriebsrat, vom Rechtsdienst Ihrer Gewerkschaft.
- SIE treffen die Entscheidung und SIE tragen die Konsequenzen. ATZ heißt weniger Geld, aber mehr Zeit für sich. Das eine ist verlockend, mit dem anderen müssen Sie zurecht kommen.
- Wenn Sie mit einem Minijob oder ähnlichem liebäugeln, weil die Rentenhöhe gering ist, arbeiten Sie lieber noch ein bisschen länger weiter. Minijobs sind meisten Mindestlohn-Niveau und selten gute Arbeit.
- Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen haben, ist eine Absenkung der Wochenarbeitszeit auf unter 30 Stunden interessant. Wenn Sie selbst pflegen, können Sie dann Pflegegeld von der Pflegekasse und einen Beitrag für die Rente bekommen.
Erfahrung vieler Altersteilzeiter: Die Zeit für mich selbst in einem Alter, wo ich noch ohne Einschränkungen viele Dinge tun kann, ist das Geld wert.
Wir haben unten viele Infolinks gesammelt, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. Nehmen Sie sich ein paar Stunden Zeit dafür.