Was heißt überhaupt "Urlaub"?
Während der TG-Zeit seid Ihr überwiegend zu Hause (von Beraterterminen, Qualifizierungsmaßnahmen und Vorstellungsgesprächen abgesehen). Eure Hauptbeschäftigung zu Hause ist, nach Stellenangeboten auszuschauen und
Bewerbungen zu schreiben. Wer da mal einen Tag Gartenarbeit oder Zimmer renovieren einschiebt, muss dafür keinen Urlaub nehmen!
Urlaub heißt, Ihr dürft abwesend sein, ohne auf Angebote der Arbeitsagentur oder andere Dinge reagieren zu müssen. Wer also von zu Hause so weit weg ist, dass er nicht abends in den Briefkasten schauen kann und bei Post
von der Arbeitsagentur nicht binnen zwei Tagen reagieren kann, der hat bitte Urlaub angemeldet! Vor allem, wer ins Ausland reist.
Weitblick-Zeit
Die Transfergesellschaft ist rechtlich ein Arbeitgeber wie jeder andere. Ihr habt Anspruch auf 4 Wochen (= 20 Arbeitstage) Urlaub innerhalb der Weitblick-Zeit. Schwerbehinderte haben mehr Urlaubstage. Feste Urlaubstage sind Heiligabend
und Sylvester, so dass noch 18 variable Urlaubstage bleiben.
Euer Weitblick-Berater füllt mit euch den Urlaubsantrag aus. Während der Urlaubszeit müsst Ihr nicht verfügbar sein.
Wichtig: für die Urlaubstage (und für Feiertage) zahlt euch der abgebende Arbeitgeber Urlaubsgeld in Höhe von 100%. Ihr kriegt also mehr Geld, wenn Urlaubs- oder Feiertage in den Monat fallen. Ihr müsst aber den Urlaub innerhalb der Weitblick-Zeit verbrauchen.
Arbeitsagentur-Zeit
Pro Jahr stehen euch 3 Wochen (= 21 Kalendertage) zu, in denen Ihr unter Fortzahlung des ALG abwesend sein dürft. Urlaubstermin mit eurem AA-Berater absprechen, frühestens 2 Wochen, spätestens 1 Woche vor Urlaubsantritt.
Es ist auch möglich, ohne Fortzahlung des ALG für längere Zeit abwesend zu sein. Dann müsst Ihr euch aber selbst krankenversichern.