Unter dem Aktenzeichen
10 K 2655/13
ist nun eine weitere Klage beim Finanzgericht Baden Württemberg anhängig, um eine verminderte Besteuerung der Abfindungen aus dem Jahr 2010 bzw. 2011 zu erreichen.
Die Finanzbehörden hatten in vielen Fällen den Kolleginnen und Kollegen deswegen die Privilegierung der Zahlungen verweigert, weil in einem Jahr eine Zahlung aus einem Tarifvertrag und im darauf folgenden Jahr eine Zahlung aus dem Sozialplan erfolgte, die beide auf Grund des Verlusts des Arbeitsplatzes zu leisten waren. Dadurch dass in 2 verschiedenen Jahren ausgezahlt wurde, sei keine "Kumulation" von Einkommen gegeben.
Mitlerweile konnte per Absprache erreicht werden, dass weitere Einspruchsverfahren ruhend gestellt werden können, so dass zunächst der Ausgang der von der IG Metall unterstützten Pilotverfahren abgewartet werden kann.