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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Post von Zurichgroup HDM-Rentenbaustein

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22.04.2015 Diese Meldung ist interessant für ehemalige Heideldruck-Beschäftigte. Ihr bekommt Post von der Zurich Versicherung. Hier eine Ausfüllhilfe für die Zurichgroup/HDM-Rentenbaustein-Versicherung.

Hinweis für die TG 2015-Beschäftigten

Das Geld für den Baustein 2014/15 wird euch mit der letzten Abrechnung von Heidelberger Druckmaschinen ausgezahlt. Diese Abrechnung kam entweder Ende März oder sie kommt Ende April (für alle, die nach dem 15. März noch Zeiten haben, die noch zu saldieren sind z.B. Urlaub/Gleitzeit etc.

Zurichgroup Rentenbaustein

Wer bei Heidelberger Druckmaschinen beschäftigt war, hat in vielen Fällen die Anwartschaft auf den "Rentenbaustein" der Zurichgroup. In den Jahren 2006 bis 2015 wurde da von HDM eingezahlt.
Wer bei HDM ausscheidet, erhält nach einigen Monaten einen Brief von der Zurichgroup. In diesem Brief sind 6 Blätter.

  • Blatt 1+2 sind die Hinweise zu Versicherungsvertragsnummer und den Optionen, die Ihr nun habt.
  • Blatt 3 ist der "Antrag auf Versicherungsnehmer-Wechsel". Dieses Blatt müsst Ihr unbedingt ausfüllen und an die Zurichgroup zurücksenden! Wer das Blatt nicht innerhalb einer bestimmten Zeit an ZG schickt, verliert seinen Anspruch und verschenkt Geld!
  • Blatt 4 bis 6 gebt Ihr eurem neuen Arbeitgeber, wenn dieser den Rentenbaustein fortführen soll.

Optionen des HDM Rentenbausteins

3 Möglichkeiten stehen zur Auswahl

  • Vertrag beitragsfrei stellen lassen ist während der Weitblick-Zeit eine sinnvolle Option. Man kann den Vertrag später wieder "aufwecken" und fortführen, laut Auskunft der Hotline ist das innerhalb der nächsten 24 Monate möglich.
  • Vertrag vom neuen Arbeitgeber fortführen lassen ist sinnvoll, wenn der neue Arbeitgeber keine eigene Altersversorung anbietet. Ihr müsst eurem neuen Brötchengeber die Blätter 4 bis 6 aus der Zurichgroup-Post geben, dann sollte seine Lohnbuchhaltung den Vertrag für euch fortführen können.
  • Vertrag selbst fortführen ist sinnvoll, wenn man sonst keine weitere Rentenvorsorge hat. Gegenüber einem neu abzuschließenden Vertrag ist die Garantieverzinsung und die Sterbetafel in der Regel günstiger.

Nicht möglich ist es, den Vertrag aufzuheben und das Geld auszahlen zu lassen.

Das war eventuell möglich, wenn der Vertrag noch keine 5 Jahre am Laufen war und das Rentenkapital eine bestimmte Höhe nicht überschritt. Das dürfte inzwischen bei allen überschritten sein, die jetzt ausgeschieden sind. Es wurde zwar hin und wieder behauptet, die Zurich-Hotline oder irgendein Kollege hätte das gesagt bzw. geschafft. Bisher steht aber der Beweis für diese Behauptung aus. Es ist aber möglich, das ZG-Rentenkapital auf einen anderen altersvorsorgewirksamen Vertrag zu übertragen.
Ansonsten ist das Geld sicher: Vor Pfändungen, vor Hartz 4 und auch vor euch selbst. Frühestens mit Bezug einer Vollrente oder mit Erreichen des 60. Lebensjahrs kann man wieder an das Geld kommen.

Wann kommt man wieder an das Geld?

Mit Erreichen des 67. Lebensjahrs zahlt die ZG automatisch. Abhängig vom Rentenkapital kann man eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Monatsrente erhalten. Die Krankenkasse/Pflegeversicherung möchte davon aber was haben, nach derzeitigem Stand ca. 17,5% von den Leistungen, die durch Entgeltumwandlung eingezahlt wurden.
Wer das Geld vorher haben möchte, kann es beantragen, muss aber eine Kopie seines Rentenbescheids beifügen. Im Moment ist es durchaus attraktiv, das Geld bis 67 liegen zu lassen, es wird relativ gut verzinst.

Wer keinen neuen Arbeitgeber hat ...

braucht nur Blatt 3 "Antrag auf Versicherungsnehmer-Wechsel". Dort kann man auch die Beitragshöhe für die Selbstzahlung oder beitragsfrei stellen wählen.
Die Ausfüllhilfe Rentenbaustein steht unten in dieser Meldung zum Download bereit.

Wer einen neuen Brötchengeber hat ...

braucht die 3 Folgeblätter, die darf dann der neue Arbeitgeber ausfüllen, wenn er euch die Fortführung dieses Rentenmodells ermöglicht.

Wenn Ihr den Antrag auf Versicherungsnehmer-Wechsel an die ZG geschickt habt, kommt nach einiger Zeit ein neuer Versicherungsvertrag. Dazu noch die Frage nach dem Geldwäschegesetz. Wer ruhend stellen lässt und nicht weiter bezahlt von einem Konto mit anderem Namen, kann den Fragebogen zum Geldwäschegesetz einfach ignorieren.

Geldwäschegesetz?

Wer weiter Beitrag bezahlt und das von einem Konto mit einem anderen Namen, muss den Nachweis erbringen, dass er/sie keine Geldwäscherei betreibt. Als Nachweis genügt eine beglaubigte Kopie des Personalausweises. Beglaubigen lassen kann man beim Rathaus/Bürgeramt/Stadtverwaltung.

Bei Fragen hilft euch das Infoblatt Zurichgroup (hier zum Download) oder die Zurichgroup-Hotline: Telefonnummer steht auf dem Anschreiben.

Was ist mit den Allianz-Bausteinen?

Wer einen Versicherungsvertrag von Allianz hat, schaut bitte in die dortigen Vertragsbedingungen. Ähnlich wie bei ZG kommt man auch dort nicht vorzeitig an das Geld.

Anhänge:

Infoblatt Zurichgroup

Infoblatt Zurichgroup

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 29.87KB

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Ausfüllhilfe Rentenbaustein

Ausfüllhilfe Rentenbaustein

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 249.85KB

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Letzte Änderung: 22.04.2015


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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