Sie erhalten am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über die bereits erreichte Höhe des Rentenanspruchs.
Spätestens mit der Beantragung der gesetzlichen Rente beantragen Sie auch die Heidelberg-Rente. Reichen Sie dazu eine Kopie des Bescheids der gesetzlichen Rente zusammen mit der HDM-Rentenbescheinigung bei Heidelberg ein (Adresse ist auf der Bescheinigung).
Wichtig: Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig!