Es gehen immer wieder Gerüchte um, ein 400-Euro-Job sei während des Leistungsbezugs von der Arbeitsagentur erlaubt. Erlaubt schon, aber einen Teil dieses Nebeneinkommens wird von der Leistung der Arbeitsagentur abgezogen.
Folgende Grenzen sind heute (09. Mai 2012) zu beachten:
- Die "Geringfügigkeitsgrenze", die nicht angerechnet wird, liegt bei 165 Euro pro Monat. Was darüber hinausgeht, kann angerechnet werden.
- Wer schon 18 Monate vor dem Leistungsbezug eine Nebentätigkeit hatte, kann in der Regel den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate anrechnungsfrei hinzuverdienen.