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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Wer zahlt bei Kur?

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18.04.2010 Kur heißt arbeiten an der eigenen Gesundheit. Wer bezahlt während dieser Zeit für Sie?

Wenn Sie während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld in Kur gehen, haben Sie ab dem ersten Tag der Kur Anspruch auf Übergangsgeld durch den Träger der REHA-Massnahme. Weitblick muss dann die Zahlung von Kurzarbeitergeld einstellen.
Ausnahme: Wenn es sich um eine Anschlussheilbehandlung handelt.

Die zusätzliche Aufzahlung durch HEIDELBERG wird davon nicht berührt.

Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht grundsätzlich SOFORT und nicht erst nach 6 Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit bestimmt in ihren Richtlinien, dass sobald Anspruch auf eine Leistung Dritter besteht, das Kurzarbeitergeld auszusetzen ist.

Grundlage für die Bemesssung des Übergangsgeldes ist das Entgelt vor Kurzarbeit, somit das letzte Entgelt bei Heidelberger Druckmaschinen.

Wenn Sie eine Kur antreten möchten, müssen Sie beim Träger der Kur (z. B. Rentenversicherung) einen Antrag auf Übergangsgeld stellen.

Wenn sich hieraus noch Fragen ergeben, steht als Ansprechpartner für Sie und für den Träger der Kur von Weitblick der Zentralbereich Personalmanagement in Erkrath zur Verfügung. Ihr Weitblick-Berater vermittelt den Kontakt.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Arbeit an Ihrer Gesundheit!

Letzte Änderung: 18.04.2010


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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