Wichtig! Diese Post dürfen Sie niemals liegen lassen!
Wenn die Arbeitsagentur beispielsweise ein Stellenangebot schickt, müssen Sie dieses nicht unbedingt annehmen, aber Sie müssen darauf reagieren! Auch bei Sachverhalten, die vermeintlich durch die Transfergesellschaft geregelt sind!
In jedem Schreiben von der Arbeitsagentur ist ein Ansprechpartner vermerkt, den Sie telefonisch oder schriftlich erreichen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie reagieren sollen, rufen Sie Ihren Weitblick-Berater oder einen der Ansprechpartner von Betriebsrat oder IG Metall an.
Schieben Sie Angelegenheiten von der Arbeitsagentur nicht auf die lange Bank! Sie riskieren sonst Kürzungen im Leistungsbezug und Sperrzeiten. Und notieren Sie sich bei Gesprächen mit der Arbeitsagentur den Namen des Gesprächspartners, Datum und Uhrzeit und stichwortartig den Inhalt der Auskunft.