Das müsst Ihr tun
Seit kurzer Zeit ist es notwendig, sich vor dem Profiling-Termin online arbeitssuchend zu melden, um die PIN für den Onlinezugang zu erhalten. Das ist wichtig und man soll sich online arbeitssuchend melden. Das Schreiben mit der PIN kommt einige Tage nach der Arbeitssuchend-Meldung. Bitte die PIN zum Profilingtermin mitbringen.
Das sollt Ihr nicht tun
Die erfolgreich durchgeführte online Arbeitsuchendmeldung löst ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit aus, der im Betreff wie folgt lautet:
Arbeitsuchendmeldung nach §38 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII)
Im weiteren Wortlaut bezieht sich das Schreiben auf Arbeitslosigkeit.
Dies hat in Eurem Fall nichts zu bedeuten.
Bitte auf keinen Fall den Arbeitslosengeldantrag stellen.
Vereinzelt kam die Aufforderung, eine Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.
Auch das sollt Ihr nicht tun.
Ihr geht ab Januar in die Transfergesellschaft und seid nicht arbeitslos. Eure Arbeitsbescheinigung bekommt die Transfergesellschaft. Nehmt das Schreiben von der Arbeitsagentur zu euren Unterlagen. Bei Rückfragen entweder in der
Transfergesellschaft anrufen 06221-395580 oder bei uns 06222-8264533.
Also nicht ARBEITSLOS melden und Arbeitsbescheinigung kriegt Weitblick!
Hintergrund: Vor einigen Wochen hat die Arbeitsagentur den Bearbeitungsprozess geändert. Eure Daten sollen beim Profiling gleich online erfasst werden, deshalb braucht man die PIN. Offenbar ist im Bearbeitungsprozess das Thema Transfergesellschaft noch nicht abgebildet, deshalb wird die Aufforderung zur Arbeitslos-Meldung ausgeworfen.