Kindergeld wird in der Regel als Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz
(EStG)erbracht. Da 2019 das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag angehoben wurden, hat die Arbeitskammer die vorliegende Broschüre umfassend überarbeitet. Die Höhe des Kindergeldes ist vom
Elterneinkommen unabhängig und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 204 EUR sowie für das dritte Kind 210 EUR. Für jedes weitere Kind gibt es 235 EUR monatlich....
Infos zum Kindergeld/Kinderzuschlag
Letzte Änderung: 05.01.2022