Hinweis 1: Diese Meldung betrifft nur gesetzlich Krankenversicherte! Lest bitte die anhängenden Texte selbst und informiert euch bei eurer Krankenkasse!
Hinweis 2: Wer seine Abfindung vor dem 11. Mai 2019 bekommen hat, ist von der Neuregelung nicht betroffen.
Mit der Einführung des TSVG (11. Mai 2019) gilt: Wer eine Abfindung bekommt, kann sich eine bestimmte Zeit nicht beitragsfrei in der Krankenversicherung des Partners/der Partnerin mitversichern. Die Abfindungszahlung
verschiebt die Möglichkeit der beitragsfreie Mitversicherung.
Das ist wichtig für alle, die nach der Abfindungszahlung eine Dispositionszeit oder "Privatierzeit" planen, also eine Zeit ohne Einkommen.
Relevant ist die Abfindungshöhe und das Monatseinkommen.
Bitte informiert euch bei eurer Krankenkasse, wie sie das Thema Abfindung handhabt, wenn Ihr eine Dispositionszeit plant.