Grundsätzlich ist es erlaubt, Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Eine solche Klausel räumt dem Arbeitgeber das Recht ein, ohne Schadensnachweis eine pauschale Geldsumme vom Arbeitnehmer fordern zu können,
wenn der einen Vertragsverstoß begeht.
Gerichte überprüfen Vertragsstrafen
Diese Regelungen nehmen Arbeitgeber in von ihnen vorformulierten Arbeitsverträgen nur in ihrem eigenen Interesse auf. Folge ist, dass diese Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten.
Die Gerichte halten die Klauseln im Arbeitsrecht für zulässig,...