Betriebrente, Rentenbausteine u.anderes.
Wichtig: In den meisten Versorgungsordnungen kann eine Betriebsrente beantragt werden, sobald eine gesetzliche Vollrente bezogen wird. Auch bei befristetem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente kann i.d.R. Betriebsrente bezogen
werden. Bei Heideldruck-Beschäftigten ist es jedenfalls so, alle anderen schauen bitte in ihre Versorgungsordnung bzw. fragen ihre ehemalige Personalabteilung oder den Betriebsrat.
Die Betriebsrente gibt es i.d.R. nur auf Antrag und nicht rückwirkend! Deshalb unbedingt den Antrag stellen, sobald Ihr einen Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung habt.
- Muss die Betriebsrente dynamisiert werden?
Das hängt von der zugrunde liegenden Versorgungsordnung ab. Die Rentenanpassung kann aber auch ausgesetzt werden, wenn es dem ehemaligen Arbeitgeber wirtschaftlich nicht gut geht.
- Krankenkassenbeitrag und Steuern
Auf die Betriebsrente sind ca. 17 % KV/PV-Krankenkassenbeitrag zu entrichten. Es gibt aber eine Geringfügigkeitsgrenze (ca. 148 Euro/Monat). Wenn die Summe aller Zusatzrenten diesen Betrag übersteigt, wird der Krankenkassenbeitrag fällig. Auch das Finanzamt möchte eventuell was von der Betriebsrente haben. Das hängt aber von euren gesamten Einkünften ab.
- Kann ich meine Betriebsrente kapitalisieren lassen und auf einmal/in Raten erhalten?
Das hängt von der Versorgungsordnung ab. Bei Heidelberger Druck gibt es diese Möglichkeit nicht für Sternberg-Renten und nicht für NVO 10/95-Renten. Wer vor dem 01.02.2006 bei Heideldruck angefangen hat
und vor 01.04.2015 bei Heideldruck ausgeschieden ist, gehört zu einer dieser beiden Gruppen.
Will heißen, für fast alle Teilnehmer des Transfertreffs gibt es keine Kapitalumwandlung der Betriebsrente.
Das wird häufig verwechselt mit den Rentenbausteinen/Allianz-Entgeltumwandlungen: Diese Verträge können in der Regel kapitalisiert werden. Sie haben aber nichts mit der Betriebsrente zu tun.