Wir haben bereits mit Rechtsinformation Nr. 7 vom 05.10.2017 über das Urteil des BSG zur Frage einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach dem SGB III nach Altersteilzeit informiert. Wir berichten nun über eine am 12.10.2017 ergangene weitere Entscheidung des BSG zu einem ähnlichen Sachverhalt, die mit einer Zurückverweisung an das Landessozialgericht endete.
Arbeitslos nach Altersteilzeit?
Letzte Änderung: 12.04.2018