Springe direkt zu: Seiteninhalt, Hauptmenü, Bereichsnavigation

weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Urlaub in der Transferzeit und danach

IG Metall: Sommer, Sonne, Urlaubszeit

29.07.2020 Auch innerhalb der Transferzeit und während des Arbeitslosengeld-Bezugs kann man Urlaub machen - wenn man die Regeln einhält!

Aktualität: 2019

Wann brauche ich überhaupt Urlaub?

Wenn keine Qualifizierungsmaßnahme, kein Bewerbungsgespräch und kein Beratertermin im Kalender steht, ist man während der Transferzeit oder Arbeitslosenzeit zuhause. Wer also mal einen Tag im Garten verbringt oder einkauft, braucht keinen Urlaub dafür. Wenn man jeden Tag seinen Briefkasten leert und die Post liest, braucht man keinen Urlaub zu nehmen.

Urlaub beantragen bzw. sich abmelden muss man auf jeden Fall, wenn man weiter wegfahren möchte und nicht täglich in seinen Briefkasten schauen kann.

Urlaub gebucht vor Eintritt in die Transfergesellschaft/vor Beginn der Arbeitslosigkeit?

Wer seinen Urlaub schon vorher gebucht hat, kann ihn oft nicht oder nur mit hohen Gebühren stornieren. Sprich in diesem Fall mit deinem Berater bei der Arbeitsagentur oder der Transfergesellschaft. Meistens lässt es sich einrichten, dass du den Urlaub machen kannst.

Innerhalb der Transferzeit

Eine Transfergesellschaft ist beim Thema Urlaub ein Arbeitgeber wie jeder Andere. Du hast eine bestimmte Zahl von Urlaubstagen. Diese Urlaubstage kannst du in Absprache mit deinem Berater nehmen. Während einer laufenden Qualifizierungsmaßnahme kannst du nur in Notfällen Urlaub nehmen. Zu anderen Zeiten ist Urlaub kein Problem. Wenn du deinen Urlaub mit deinem Berater besprichst, lässt sich fast alles machen.

Während der Arbeitslosenzeit

  • Die Arbeitsagentur erlaubt dir im Jahr bis zu 3 Wochen Abwesenheit (= Urlaub) und zahlt weiter Arbeitslosengeld. Du kannst diesen Urlaub aber nur recht kurze Zeit vorher beantragen. Sprich mit deinem Arbeitsvermittler. Während einer laufenden Qualifizierungsmaßnahme oder wenn Vermittlungsangebote für dich vorliegen, kriegst du nur im Notfall Urlaub.
  • In Absprache mit dem Berater sind bis zu 6 Wochen Abwesenheit möglich. Das Arbeitslosengeld wird aber nur für bis zu 3 Wochen weiter bezahlt. Für die andere Zeit musst du dich evtl. selbst krankenversichern.
  • Wer länger als 6 Wochen abwesend sein möchte, muss sich vom Arbeitslosengeldbezug abmelden. Du musst dich dann ab dem ersten Tag selbst krankenversichern. Nach der Rückkehr musst du dich wieder neu arbeitslos melden. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Sprich mit deinem Arbeitsvermittler wegen der Einzelheiten.
  • Wer sich im Ausland bewerben möchte, spricht mit seinem Arbeitsvermittler. Dafür muss man keinen Urlaub nehmen. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung im Ausland kann die Arbeitsagentur dich oft unterstützen, z. B. dir eine Auslandsreise zu Bewerbungszwecken genehmigen.

Letzte Änderung: 05.01.2022


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

Service-Links: