Wichtig: Gesetzliche und Betriebliche Renten gibt es nur auf Antrag. Bitte rechtzeitig die Kontenklärung veranlassen. Hilfe dabei gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung in Mannheim oder bei der IG Metall Heidelberg.
Wenn die Kontenklärung erledigt ist, etwa 3 Monate vor Rentenbeginn die Rente beantragen (siehe Infolink unten). Der Rentenbescheid kommt nach einigen Wochen.
Für die IG Metall: Die erste Seite des Rentenbescheids kopieren. Der Rentnerbeitrag beträgt 0,5 % der gesetzlichen Rente (heißt, zwischen etwa 5 und etwa 8 Euro im Monat).
Heidelberger Druckmaschine: Für die Betriebsrente den kompletten Rentenbescheid kopieren und nach Wiesloch schicken. Dazu braucht die Rentenstelle noch die Steuer-Ident-Nummer, die Krankenkasse und (falls vorhanden) die Geburtsurkunde eines Kindes (wegen der Pflegeversicherung).
Für zusätzliche Renten mit Entgeltumwandlung: Schaut in euren Versicherungsvertrag. Am Ende der Laufzeit (i.d.R. 65. Lebensjahr oder 67. Lebensjahr) kommt dieses Geld normalerweise automatisch. Nur wer früher an den Geldtopf möchte, muss eine Kopie des Rentenbescheids an den Versicherungsträger schicken. Im Moment zahlen die Versicherungsträger gerne vorzeitig aus, da die Garantieverzinsung für sie ein Problem ist. Wer das Geld nicht gleich braucht, kann es bis Vertragsende liegen lassen, relativ sichere Anlage für relativ gute Verzinsung. Zum idealen Auszahlzeitpunkt und -modus (Einmalbetrag oder Monatsrente) fragt bitte den steuerkundigen Menschen eures Vertrauens.
Gruppen-Unfallversicherungen/Krankenversicherungen +++
Der günstige Tarif gilt i.d.R., solange Ihr Firmenangehörige seid, auch für Altersteilzeiter in der Ruhensphase, nicht aber für Menschen in einer Transfergesellschaft oder in der Privatierzeit. Wer also noch für eine Gruppenversicherung Geld bezahlt, setzt sich bitte mal mit dem Versicherer in Verbindung, um nicht Geld zu bezahlen, für das es eventuell keine Leistung mehr gibt.
Heidelberger Druckmaschinen: Günstigerprüfung +++
Wer die Günstigerprüfung beim ALG noch nicht gemacht hat, kann dies noch tun (siehe Infolink). Allerdings bis zu einem Maximalzeitraum von 4 Jahren nach Entstehen des ALG-Anspruchs. Siehe Infolink. Ist aber nur für diejenigen interessant, die zwischen 2012 und 2014 in die TGs sind. Für alle anderen nicht relevant. Siehe Infolink.