Die Flexirente ist da: ab 01. Juli 2017 ist der Hinzuverdienst etwas flexibler geregelt als bisher. Und man kann auch während des Bezugs der Rente weiterarbeiten.
Wer mit dem Regelrentenalter (65 + x) in Rente geht, kann (wie bisher) unbegrenzt dazuverdienen. Neu ist, dass man sich trotz des Rentenbezugs weiter rentenversichern kann und einen (kleinen) Zuwachs erreicht. Wer mit dem Rentenbezug über das Regelrentenalter hinaus zuwartet, erhält für jeden Monat 0,5% mehr Rente durch den höheren Rentenzugangsfaktor.
Wer vor dem Regelrentenalter in Rente geht (auch wenn abschlagsfrei), hatte bisher eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Ein höherer Hinzuverdienst führte zu Rentenkürzungen in 1/3-1/2-2/3-Stufen.
Achtung Betriebsrente: Wer eine Betriebsrente bezieht, die an den Bezug einer Vollrente gekoppelt ist, sollte beachten, dass die Betriebsrente bei einem Teilrentenbezug evtl. vollständig wegfallen kann. Bitte vor Bezug einer Teilrente Kontakt mit euer betrieblichen Rentenkasse aufnehmen.
Aus den Broschüren geht nicht eindeutig hervor, ob die Hinzuverdienstgrenze mit Erreichen des Regelrentenaltes fällt. Ich werde in der nächsten Woche noch klären!
Neu ab 01. Juli ist, dass der Hinzuverdienst nun 6.300 Euro pro Jahr betragen darf, was darüber ist, wird "stufenlos" zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Neu ist auch, dass man ab 50 Lebensjahren (bisher 55) mit zusätzlichen Zahlungen in die Rentenversicherung die zu erwartenden Abschläge ausgleichen kann.
Anbei 2 Dokumente zum Download, die etwas mehr an Infos bieten.
Wer noch Fragen dazu hat, macht einen Termin mit Claudia Lenz bei der IG Metall Heidelberg aus (06221-9824-0) oder bei der Deutschen Rentenversioherung in Mannheim (0621-820050).
Fazit: Die Flexirente bietet Vorteile für den, der noch dazuverdienen möchte/muss. An der gewerkschaftlichen Zielvorgabe, dass die Rente zum Leben reichen muss, ändert sie aber nichts.
Wichtig für Altersteilzeit: Man muss i.d.R. nach Ende der Altersteilzeit noch nicht zwangsläufig in Rente gehen. Man kann in den meisten Fällen noch ALG beziehen, allerdings nur auf Basis des (halben) Bruttolohns, die Nettoaufzahlung war nicht verbeitragt und wird nicht für die ALG-Berechnung berücksichtigt. Und es droht eine Sperre von 12 Wochen, weil man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Trotzdem kann die Arbeitslos-Meldung sinnvoll sein. Lasst euch im Einzelfall beraten. Wer mehr wissen will, sucht mal im Google mit den Stichworten "arbeitslos nach altersteilzeit".