Details zu den Themen findet Ihr in den FAQs
- Allianz-Lebensversicherung mit Entgeltumwandlung
Bitte dran denken, dass die Gesetzliche Krankenversicherung davon ihr Scherflein (derzeit ca. 17,5 %) haben möchte. Innerhalb der einkommenslosen Zeit kann es sinnvoll sein, den Vertrag ruhen zu lassen. Lasst euch ggf. von eurem Steuerberater beraten.
- Zurichgroup-Rentenbaustein
Das Geld ist sicher (auch vor euch selbst). Man kommt frühestens mit Rentenbezug wieder an den Geldtopf, spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Es gab öfters Behauptungen, dass dies früher möglich sei, bewiesen hat es bis jetzt noch niemand.
- ALG-Bezug nach § 151 (4) SGB3
"Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Das heißt, wer nach Ende des ALG-Anspruchs mindestens 12 Monate arbeitet (innerhalb der folgenden 2 Jahre!) hat einen neuen Anspruch auf 6 Monate ALG-Bezug in der ursprünglichen Höhe. Dieser "Rückbezug" geht aber nur
einmal. Wer später nochmal 12 Monate arbeitet, kann zwar wieder für 6 Monate ALG beziehen, aber dann nicht mehr in der "rückwirkenden" Höhe.
- Betriebsrente
Wer eine Vollrente bezieht, egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente und auch egal ob befristet oder unbefristet, kann Betriebsrente beanspruchen. Ihr müsst nicht warten bis zum 65. Lebensjahr! Sobald Ihr den Rentenbescheid habt, bitte den KOMPLETTEN Rentenbescheid kopieren und ab damit nach Wiesloch zur Personalabteilung.
- Nächster Transfertreff ist am 03. März