- Arbeitsagentur - Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung: Es scheint dabei recht eigenwillige Referenten zu geben. Im Falle von zu viel "Abenteuer" innerhalb der Maßnahme bitte Rückmeldung an die Arbeitsagentur oder an uns. Am Ende jeder Maßnahme müsste es eigentlich einen Fragebogen für die Rückmeldung geben, wenn nicht, bitte mal danach fragen.
- Antrag auf Günstigerprüfung (Härtefallregelung): Der Antrag kann bis längstens 4 Jahre nach Entstehung des ALG-Anspruchs gestellt werden. Wer ihn noch nicht gestellt hat, sollte das noch tun, auch wenn sie/er schon Rente bezieht. Siehe Infolink.
- Minijob/Midijob: Bei einem Midijob (mehr als 450 Euro pro Monat) entsteht nach 12 Monaten wieder ein ALG-Anspruch. Wenn innerhalb der 2 Jahre nach Ende des ALG-Bezugs erneut ALG beantragt wird, kann dieser ALG-Anspruch eventuell mit der ursprünglichen ALG-Höhe entstehen.
- TG 2015: Wer noch keine Arbeit gefunden hat, sollte unbedingt den Transfertreff am 03. Februar besuchen. Wir können dann einige Tipps und Hilfestellungen geben, damit Ihr am Ende des ALG-Bezugs nicht ins Bodenlose fallt.
Transfertreff am 16. Dezember
Letzte Änderung: 22.12.2016