Für ehemalige HDM-Beschäftigte:
Wer die Gruppen-Unfallversicherung bei HD Druck hatte, muss sich bei der Hotline melden und den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Es besteht sonst kein Versicherungsschutz, auch wenn Beiträge abgebucht werden.
Für alle: Kirchensteuer-Rückerstattung
Wer eine Abfindung erhalten hat, kann einen Kirchensteuer-Teilerlass beantragen. In den meisten Fällen werden 50 % der Kirchensteuer erlassen. Wer in den 12 Monaten nach Ende der Transferzeit kontinuierlich arbeitslos war, kann
einen weiteren Erlass beantragen (zumindest bei der Katholischen Kirche) und erhält dann einen Erlass um 2/3.
Dazu benötigt die Kirche
- eine vollständige Kopie des Einkommenssteuerbescheids aus dem Jahr, in dem die Abfindung angefallen ist und
- einen Arbeitslosengeldbescheid der Arbeitsagentur.
Für alle: "Schlechte Arbeitgeber"
Nicht jeder Arbeitgeber hält sich an die Spielregeln. Teilweise wird Urlaub nicht gewährt oder bezahlt oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird nicht geleistet. Das steht euch aber zu, selbst als Minijob-Beschäftigte. Wer damit ein Problem hat, wendet sich an den Rechtssekretär in der Verwaltungsstelle (in Heidelberg Bernd Knauber). Als IG Metall-Mitglieder habt Ihr Rechtsschutz und könnt eure Ansprüche im Bedarfsfall einklagen.
Für alle: Günstigerprüfung/Härtefallregelung
Wer seinen Antrag noch nicht abgegeben hat, kann es immer noch tun. Auch dann, wenn man schon in Rente ist. Das maximale Zeitfenster für die Antragstellung beträgt 4 Jahre, in diesem Jahr sollten also noch alle, die in TG 2012/2013 waren, den Antrag stellen.
Für alle: Arbeitsagentur und Krankmeldung/Gesundmeldung
Bitte Krankmeldung jeweils unverzüglich zur Arbeitsagentur weiterleiten. Wer länger als 6 Wochen krank ist, erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Wer nicht mehr länger krank geschrieben ist oder weiß, wann die Krankmeldung ausläuft, meldet sich bitte wieder bei der Arbeitsagentur zurück, damit das ALG unterbrechungsfrei fortgezahlt werden kann.
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Auch wer noch nie einen LSt-Ausgleich gemacht hat: Für das Jahr, in dem die Abfindung kommt, müsst Ihr das wahrscheinlich tun. Nicht unendlich aufschieben, wenn Ihr nachzahlen müsst, zahlt Ihr sonst zusätzlich Verzugszinsen. Wer nicht selbst sehr steuerkundig ist, nimmt sich einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe der IG Metall zu Rate.
Tarifabschluss 2016
- für April bis Juni 2016 insgesamt 150 Euro Einmalzahlung
- für Juli 2016 bis März 2017: 2,8 % mehr Entgelt
- für April 2017 bis Dezember 2017: weitere 2 % mehr Entgelt
... die Lohnerhöhungen von heute sind die Rentenerhöhungen von morgen, deshalb lohnt es sich auch im Ruhestand, mit uns für gerechte Löhne zu streiten.