Transfertreff am 19. Februar
21.02.2016 Die Betriebsrente stand im Mittelpunkt bei diesem Transfertreff.
Wichtig für ehemalige Heideldruck-Beschäftigte:
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Jüngere Beschäftigte: Ihr achtet bitte darauf, dass Ihr die Bescheinigung über die Höhe des unverfallbaren Anspruchs erhalten habt und zu euren Rentenunterlagen gelegt habt. Diese Bescheinigung ist im
statistischen Mittel etwa 40.000 Euro wert. Bitte auch dem Ehepartner sagen, was diese Bescheinigung ist, weil Witwen/Witwer jeweils die Hälfte dieses Anspruchs erben.
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Alle Beschäftigten: Ihr dürft (und sollt) eure Betriebsrente beantragen, sobald Ihr eine volle Altersrente oder Erwerbsminderungsrente erhaltet. Ihr müsst nicht zuwarten bis zum 65. Lebensjahr, da geht euch sonst
Geld verloren! Auch wer nur befristet Erwerbsminderungsrente bezieht, hat Anspruch auf die HDM-Betriebsrente. Rentenbescheid kopieren und an die Personalabteilung in WL senden, dann kommt die Betriebsrente pünktlich.
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Rentenbaustein ZG: Da kommt Ihr ran, sobald Ihr einen Rentenbescheid habt und an die ZG sendet. Vorher ist das Geld sicher, auch vor euch selbst. Wer es liegen lassen kann bis zum 67. Lebensjahr, sollte es beim heutigen
Zinsniveau tun. Bitte dran denken, dass die GKV von eurem Geld ca. 17,5% für KV/PV haben möchte.
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Diskussion um die Altersteilzeit 2015: Ich habe mal nachgerechnet und überlegt. Wenn ich wählen könnte, hätte ich das Modell 2012-2014 bevorzugt. Wer mir eine E-Mail schickt an peter.oehmig@t-online.de oder
mich anruft, dem erkläre ich, warum.
Generell wichtig für alle TGs
- Arbeitsagentur: Ihr haltet bitte die Termine ein und Ihr bewerbt euch auf die Stellenvorschläge, die Ihr kriegt. Wer Fragen zu Bewerbungen und sonstigen Themen hat, fragt seinen Beratungsmenschen bei der Agentur oder Bernhard
Hoffmann oder Bernd Knauber.
- Renten durch Entgeltumwandlung (AG-Lebensversicherungen, Rentenbausteine etc.): Von allen Beiträgen, die sozialkosten-begünstigt oder vom Arbeitgeber direkt eingezahlt wurde, kriegt die GKV bei der Auszahlung ihren Anteil
(ca. 17,5 %). Von allen Beitragsanteilen, die Ihr selbst aus bereits verbeitragtem Einkommen dazu gezahlt habt, kriegt die GKV nichts, wenn Ihr selbst Versicherungsnehmer seid und eure Eigenbeiträge separat ausgewiesen sind.
- Steuern auf Renten und andere Einkünfte: Wer keine Steuern zahlen muss, kriegt wahrscheinlich auch wenig Rente. Wer Steuern zahlen muss, gehört eindeutig zur oberen Hälfte der Rentenbezieher. Über die zu
erwartende Steuerbelastung informiert euch das Finanzamt oder ein Steuerberater oder ein Computerprogramm zum Lohnsteuerausgleich.
Letzte Änderung: 21.02.2016