Im Detail
- Arbeitslos ohne Arbeitslosengeldbezug
Zählt für die 35-Jahre-Frist, die man braucht um mit Abschlag mit 63 in Rente zu gehen. Bewahrt auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und evtl. Reha-Maßnahmen. Siehe auch Infolinks unten. Allerdings muss man sich dann auch noch bewerben.
- Abschlagsfrei in Rente (für besonders langjährig Versicherte)
Wer 45 Beitragsjahre hat, kann mit 63 Jahren + X Monaten (anstelle von 65 Jahren + X Monaten) abschlagsfrei in die Rente. Gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Allerdings kann man nicht einen Monat früher in die abschlagsfreie Rente, sonst werden die Abschläge auf 65 Jahre + X Monate berechnet.
- Arbeitslos innerhalb von 2 Jahren nach Arbeitslosigkeit
Wer seinen ALG-Anspruch verbraucht hat und anschließend einen (mindestens) MIDI- oder Vollzeit-Job findet, baut nach 12 Monaten einen neuen ALG-Anspruch auf. Wenn man sich innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten ALG-Bezug erneut arbeitslos meldet, kann man an die Höhe dieses Arbeitslosengeldes anknüpfen. Allerdings auf die Arbeitszeit bezogen, wenn man einen Halbtagsjob hat, kriegt man nur 50 % der Bemessungsbasis. Ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis ist erst dann erreicht, wenn 40 Wochenstunden x 8,50 Euro bezahlt werden, im Monat also ca. 1475 Euro brutto verdient werden. Hieße aber trotzdem ein wesentlich höheres ALG. Siehe auch Infolink unten.
- Übergang von der Transfergesellschaft in ein befristetes niedriger bezahltes Arbeitsverhältnis.
Es kann unter Umständen sinnvoll sein, sich dazwischen einen Tag arbeitslos zu melden. Dann wird die ALG-Höhe festgestellt und man kann an diese ALG-Höhe anknüpfen. Erfordert aber individuelle Beratung, bitte ggf. Bernd Knauber fragen.
- Betriebsrente - Aufzahlung abgesicherter Zeitraum
Gilt nur für ehemalige HDM-Beschäftigte im Altersstrukturmodell: Wer zwischen dem Ausscheiden aus der TG und der Rente kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hat, erhält die Zurechnung des abgesicherten
Zeitraums. Wer ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht, erhält die Zurechnung nicht. Es ist egal, wann dieses versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht (mindestens 451 Euro-Job, also Midijob).
Für "Normalrentner" ist ab etwa einem halben Jahr die versicherungspflichtige Tätigkeit günstiger als der Verlust der Zurechnungszeit (macht ca. 20-35 Euro pro Monat in der Betriebsrente aus).
Sternberg-RentnerInnen müssen genauer überlegen, hier kann der Verlust in der Betriebsrente ca. 100 Euro im Monat sein, da muss das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis schon etwas länger laufen.