In Einzelfällen (bisher 3) ist es vorgekommen, dass in diesem Jahr die Fünftelregelung rückwirkend versagt wurde, obwohl der Lohnsteuerjahresausgeleich 2012 gemacht wurde. Die Finanzämter haben tlw. erhebliche
Nachforderungen gestellt. Wer davon betroffen ist, meldet sich bitte
bei Peter Oehmig
peter.oehmig@heidelberg.com oder 06221-923233
oder bei Bernd Knauber
bernd.knauber@igmetall.de oder 06221-982414
Probleme mit der Fünftelregelung?
Letzte Änderung: 01.09.2015