Die Themen (interessant für alle):
- Brief von der IG Metall:
Nach 10 Monaten ALG-Zeit sendet die IG Metall einen Brief, in dem über gewerkschaftliche Hilfsangebote informiert wird. Das passiert automatisch aus dem Datenbestand. Ihr könnt die Informationen aus diesem Brief nutzen, er verpflichtet aber zu nichts und hat keinen Einfluss auf euren ALG-Bezug oder auf sonstige Leistungen.
- Minijobzentrale
Peter Oehmig stellte die Internetseite der Minijobzentrale vor. Ein Minijob kann helfen, eventuelle Lücken bei der 45-jahre Versicherungszeit für abschlagsfreie Renten zu schließen. Mehr Information dazu in der Linkliste.
- 120%-Hürde
Es gab viele positive Rückmeldungen. Wer seinen ALG-Bezug bis zum 58. Geburtstag verschiebt, kommt eventuell deswegen nicht über die Hürde. Es ist aber trotzdem besser, zu warten. Der längere ALG-Bezug ist vorteilhafter.
- Weitblick-Abrechnung/ALG-Bescheid prüfen
Wichtig für alle, die frisch in die Transfergesellschaft rein oder aus ihr raus sind. Prüft bitte, ob das Sollentgelt, die Steuerklasse und die Kinder berücksichtigt sind. Heideldruck-Beschäftigte prüfen auch, ob die Gewerkschaftszugehörigkeit auf der Weitblick-Abrechnung berücksichtigt ist. In den meisten Fällen stimmt die Abrechnung, aber in Einzelfällen gab es schon Fehler bei der Datenübertragung. Prüfanleitung siehe Infolink oder FAQs.
- Interessant für alle, die Betriebsrent beziehen werden
Ihr müsst die Betriebsrente beantragen. Ehemalige HDM-Beschäftigten senden eine Kopie des Rentenbescheids an Heidelberger Druckmaschinen AG, Personalabteilung, Gutenbergring, 69168 Wiesloch oder bringen den
Rentenbescheid dort vorbei. Bei Fragen hilft euch auch der Betriebsrat.
Bitte bei der Beantragung der Betriebsrente nicht zu lange warten, sonst entgeht euch eventuell Geld. Sobald der Rentenbescheid der deutschen Rentenversicherung da ist, loslegen.
- Interessant für alle, die Rentenbausteine oder kapitalbasierte Zusatzrenten haben
Sobald Ihr den Rentenbescheid der Gesetzlichen Rente habt, könnt Ihr auch an die Zusatzrenten kommen. Dazu könnt Ihr beim Versicherungsträger unter Vorlage einer Kopie des Rentenbescheids vorstellig werden. Beeilen müsst Ihr euch dabei nicht, im Gegensatz zur Betriebsrente werden Rentenbausteine und kapitalbasierte Renten verzinst und es gibt etwas mehr Geld, wenn man wartet. Bei Vertragsende 65/67 Jahre je nach Vertrag, zahlt der Versicherungsträger automatisch. Bitte dran denken: Bei Renten, die auf Entgeltumwandlung basieren, hält die Krankenkasse die Hand auf und möchte ca. 17,5 % haben.
- Unterbrechung des ALG-Bezugs (momentane Rechtslage)
Die Arbeitsagentur gewährt 3 Wochen Abwesenheitszeit pro Jahr unter Fortzahlung des ALG. Sie kann weitere 3 Wochen Abwesenheit gewähren, dafür gibt es dann aber kein ALG.
Wer länger als 6 Wochen abwesend sein möchte, meldet sich aus dem ALG-Bezug ab und meldet sich später erneut arbeitslos. Für diese Zeit erhält man kein ALG und muss sich selbst krankenversichern.
Man kann den einmal festgestellten Arbeitslosengeld-Anspruch in einem Zeitfenster von maximal 4 Jahren in Anspruch nehmen.
Man kann innerhalb der Unterbrechungszeit ein Arbeitsverhältnis aufnehmen. Wenn dieses kürzer dauert als 12 Monate, kann man an den noch nicht verbrauchten ALG-Anspruch anknüpfen.
Bitte sprecht im Einzelfall mit eurem Vermittler bei der Arbeitsagentur, vor allem, wenn Ihr während der Unterbrechungszeit arbeiten wollt. Er/sie hilft euch beim Ausfüllen der notwendigen Formulare.