Hinweise
Stand 01.11.2021
Corona-Pandemie: Es gibt momentan viele Ausnahmeregelungen. Erkundigt euch im Einzelfall bei eurem TG-Berater oder bei der Arbeitsagentur.
Aktualität: Die nachfolgenden Informationen sind Rechtsstand 2020 und von juristischen Laien erstellt. Gesetze und Rechtslage können sich ändern. Deshalb bei der Transfergesellschaft oder bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob die Rechtslage noch gilt.
IG Metall-Transfertreff: Der Transfertreff findet je nach Pandemielage online oder "hybrid" (Präsenz mit Onlineübertragung) statt. Wer am Präsenztreff bei der IG Metall in Heidelberg teilnehmen will, muss geimpft oder genesen sein und sich anmelden bei peter.oehmig@t-online.de
Onlineteilnahme ist ohne Anmeldung möglich. Man kann mit Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen. Die Zugangsdaten findet Ihr in der Terminankündigung des jeweiligen Treffs.
Es gibt auch Sonderveranstaltungen, da gehen wir ins Freie (z. B. Gartenwirtschaft oder Stadtführung), dann bitte die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) beachten.
Neueste gravierende Rechtsänderungen
- TSVG: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beeinflusst den Krankenversicherungsbeitrag in einkommenslosen Zeiten. Wichtig für alle, die eine größere Abfindung erhalten und nach Ende der Transfergesellschaft nicht direkt in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den ALG 1-Bezug gehen.
- Aufgrund der Corona-Pandemie laufen im Moment manche Dinge mit Online-Dialog, für die normalerweise eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Die Informationen basieren auf den Erfahrungen der Betriebe in der Region Heidelberg/Mannheim/Karlsruhe, der IG Metall und den Transfergesellschaften mypegasus/weitblick. Andere Regionen, Gewerkschaften und Transfergesellschaften haben abweichende, aber meistens ähnliche Bedingungen.
Wichtigste Regel für Transfergesellschaft (TG) und Arbeitsagentur (AA) zuerst: Versäumt keinen Termin! Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, klärt das bitte VORHER mit seinem Berater. Beim ersten Versäumnis erhaltet Ihr in der Regel eine Mahnung, beim zweiten Versäumnis droht schon die Sperre des Geldes.
Zweitwichtigste Regel: Gilt auch während der TG-Zeit - wenn euch die AA einen Vermittlungsvorschlag schickt, müsst Ihr drauf reagieren! Entweder innerhalb von 3 Tagen bewerben (telefonisch oder schriftlich) oder mitteilen, warum Ihr euch nicht bewerben wollt. Im Zweifelsfall euren TG-Berater anrufen und klären.
Drittwichtigste Regel, speziell für die Arbeitsagentur: Lasst euch von allem, was Ihr unterschreibt, eine Kopie geben. Bei Telefongesprächen fragt eueren Gesprächspartner nach seinem Namen und notiert euch Namen, Datum und Uhrzeit und den Gesprächsinhalt in Kurzform.
Wenn Ihr diese 3 Regeln beachtet, werdet Ihr innerhalb der TG-Zeit keine Probleme haben. Nun aber zu den häufigsten Fragepunkten.
- Wie lange dauert die TG-Zeit?
Längstens 1 Jahr, wenn sich die Arbeitsagentur beteiligt. In Einzelfällen zahlen Unternehmen auch eine längere Transferzeit, da beteiligt sich die AA aber nicht.
- Was ist mit Abfindungen des abgebenden Arbeitgebers?
Wer länger als die längste tarifliche Kündigungsfrist in der TG ist, braucht keine Anrechnung der Abfindung befürchten, wenn er nach der TG direkt in den ALG 1-Bezug geht. Wer vorzeitig aus der TG geht, beachtet bitte, dass sein ALG-Anspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beim abgebenden Arbeitgeber ruht. Vorzeitg rausgehen also nur, wenn man einen neuen sicheren Arbeitsplatz hat!
- Was muss ich tun, bevor ich in die TG gehe?
Ihr müsst euch normalerweise nicht individuell arbeitssuchend melden, das erledigt Ihr während des Profilings. Die Transfergesellschaft ist formaljuristisch ein "normales" befristetes Arbeitsverhältnis, innerhalb der
TG-Zeit seid Ihr arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos.
Vor Eintritt in die TG kommt das Profiling, manchmal auch schon vorher ein Bewerbertraining.
Beim Profiling wird das momentane Qualifikationsprofil abgefragt und die Formulare für die AA (Arbeitssuchend-Meldung) werden ausgefüllt.
Das Bewerbertraining ist ebenfalls obligatorisch.
Wer krank ist oder wegen eines bereits gebuchten Urlaubs Probleme mit dem Termin hat, setzt sich bitte mit seiner Personalabteilung oder der Transfergesellschaft in Verbindung.
- Was muss ich tun, wenn ich wg. Profiling oder Bewerbertraining meinen Resturlaub nicht mehr nehmen kann?
In diesem Fall muss der abgebende Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlen. Die Termine für Profiling und Bewerbertraining gehen vor. Wenn euer Vorgesetzter euch vom Besuch des Profilings oder Bewerbertrainings abhalten will, erinnert ihn daran, dass er demnächst ohnehin ohne euch auskommen muss. Profilingtermin geht vor!
- Was tue ich, wenn ich vor dem Eintritt in die TG krank bin?
Um in die TG eintreten zu können, muss man vermittlungsfähig sein, also nicht krank geschrieben. Wer krank geschrieben ist, erhält Lohnfortzahlung vom alten Arbeitgeber bzw. Krankengeld. Sobald man wieder gesund ist, kann man in die TG eintreten. Sprecht mit eurem Berater in der TG, mit eurer Personalabteilung und mit dem betreuenden Betriebsrat.
- Wie sieht mein Alltag in der TG aus?
Hauptziel in der TG-Zeit ist es, einen neuen Arbeitsplatz zu finden bzw. durch Qualifizierungsmaßnahmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. In der Regel hat man 2 Termine pro Monat mit dem TG-Berater. Jeder Termin dauert
1 bis 2 Stunden. Dazu kommen noch spezielle Veranstaltungen z.B. Bewerbertraining und natürlich auch Qualifizierungsmaßnahmen, die man zusammen mit seinem TG-Berater beantragt.
Wenn Ihr zusätzlichen Beratungsbedarf habt oder für ein Vorstellungsgespräch noch Hilfestellung braucht, dürft Ihr euch auch zwischen den Terminen jederzeit bei eurem TG-Berater melden.
- Wieviel Geld kriege ich in der TG?
Die AA zahlt Transferkurzarbeitergeld, das ist wie das Arbeitslosengeld 1, also 60 % vom Nettolohn, wenn kein Kind auf der Steuerkarte ist, 67 % vom Nettolohn, wenn ein Kind auf der Steuerkarte ist. Dazu zahlt der abgebende Arbeitgeber etwas drauf. Meistens soviel, das etwa 80 % des früheren Nettolohns erreicht werden. Details sind im Aufhebungsvertrag geregelt.
- Was passiert, wenn ich einen neuen Arbeitsplatz finde?
Man kann (und sollte) eine "Ruhensvereinbarung" mit der TG abschließen. Dann kann man problemlos wieder in die TG zurückkehren, wenn der neue Arbeitsplatz nicht das Richtige war. Wenn man sicher ist, dass der neue Arbeitsplatz passt, kann man bei der TG kündigen. Dann gibt es häufig für die nicht verbrauchte Restlaufzeit eine kleine "Sprinterprämie". Aber bitte erst kündigen, wenn Ihr sicher seid, dass der neue Arbeitsplatz wirklich passt.
- Welche Steuerklasse ist für mich günstig?
Speziell für Verheiratete, die zwischen Stkl. 3, 4 und 5 wählen können: Lasst euch steuerlich beraten! Die Transferleistung ist bei den einzelnen Steuerklassen unterschiedlich! Meistens ist Stkl. 3 am günstigsten.
- Darf ich während der TG-Zeit nebenher dazu verdienen?
Euren TG-Berater fragen und Merkblatt 8c der Arbeitsagentur lesen. Telefonisch erhielt ich die folgende Auskunft.
- Maximal 15 Wochenstunden Zeitaufwand gilt immer. Wer mehr arbeitet, gilt als vollbeschäftigt und nicht vermittelbar.
- Nebenjob als abhängig Beschäftigter: Man muss vor Eintritt in die TG bei der Bundesknappschaft bzw. Minijobzentrale angemeldet sein. Dann ist ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei.
- Nicht möglich ist es, während der TG den Arbeitgeber zu wechseln. Wer heute im "Schwarzen Schaf" bedient, kann nicht nach TG-Eintritt zum "Weißen Bock" wechseln, sonst ist die Anrechnungsfreiheit weg.
- Nebenjob als Selbständiger: Nachweis, dass der Nebenjob schon vorher Bestand hatte, ist die Steuererklärung. Dann ist der Nebenjob anrechnungsfrei, auch wenn es "Stoßgeschäft" ist, will heißen, in einem
Monat wenig, im nächsten Monat viel.
Bitte unbedingt den Nebenjob melden. Sobald die steuerliche Relevanzgrenze erreicht ist, gleichen sich Finanzamt und AA ab. Wer dann "auffliegt", hat ein Problem...
- Was tun, wenn mich die AA während der TG-Zeit einlädt oder mir ein Vermittlungsangebot schickt?
Das darf die Arbeitsagentur tun und Ihr müsst den Termin wahrnehmen bzw. auf das Vermittlungsangebot reagieren. Bei Terminkollissionen und Zweifeln an der Zumutbarkeit eines Vermittlungsangebots setzt euch telefonisch mit eurem TG-Berater in Verbindung. Im Zweifelsfall hat der Termin der AA Vorrang!
- Eingliederungsvereinbarung
Eventuell werdet Ihr beim Erstgespräch in der Arbeitsagentur eine Eingliederungsvereinbarung bekommen. Diese müsst Ihr nicht sofort unterschreiben. Ihr dürft sie mitnehmen und solltet mal den/die TG-Berater/in oder den Rechtsdienst eurer Gewerkschaft drüber schauen lassen.
- Welche Vermittlungsangebote sind für mich zumutbar?
Antwort nach Rechtsstand des Jahres 2020! Deshalb euren Berater bei TG und AA fragen!
- Wegezeit hin und zurück zusammen max. 2,5 Stunden. Es sei denn, dass in der Region wo man wohnt, längere Wegezeiten üblich sind, dann gelten diese.
- Bei befristeten Arbeitsstellen soll die Frist länger sein als die Restlaufzeit der TG
- Bruttoverdienst = Bemessungsentgelt für die TG (also der Bruttoverdienst beim letzten Arbeitgeber).
Bei Zweifeln an der Zumutbarkeit fragt euren TG-Berater oder den rechtskundigen Menschen eurer Gewerkschaft!
Hinweis: Beim Verdienst sollte man etwas flexibel sein. Wer lange in einem Unternehmen war, hat sich in der Regel einen "Erfahrungsbonus" erarbeitet. Bei einem neuen Arbeitgeber startet man häufig auf einem etwas niedrigeren
Lohnniveau. Wenn der neue Job in Ordnung ist und die sonstigen Rahmenbedingungen stimmen, sollte man nicht zu wählerisch sein.
- Was mache ich, wenn ich krank werde?
Wie beim "normalen" Arbeitgeber: E-Mail schreiben oder im TG-Sekretariat anrufen und sagen, dass man krank ist. Krankmeldung ist schon für den ersten Krankheitstag erforderlich, deshalb zum Arzt gehen und sich krank schreiben
lassen. Die Krankmeldung an die TG senden. Sobald man weiß, wann man wieder gesund ist, ebenfalls im TG-Sekretariat Bescheid geben. Die TG zahlt in der Regel für 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse
Krankengeld.
Hinweis: Wer gegen Ende der TG-Zeit erkrankt und schon ALG1 beantragt hat, informiert bitte seine Krankenkasse und die Arbeitsagentur ebenfalls über die Erkrankung.
- Wie wirkt sich Krankengeldbezug innerhalb der TG aus?
Bei Krankengeldbezug fällt möglicherweise die eventuelle Zuzahlung des abgebenden Arbeitgebers weg, dann hat man etwas weniger Geld. Krankengeldbezug verlängert die Laufzeit der TG nicht.
- Wie zählt die TG-Zeit für die Rente?
So wie ein normales Arbeitsverhältnis. Die Zeit zählt auch zur Wartezeit 45 Jahre für Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
- Wie wird das Arbeitslosengeld nach der TG-Zeit berechnet?
Grundlage ist das "Bemessungsentgelt", also der Bruttolohn, den der alte Arbeitgeber bezahlt hatte. Ihr kriegt also ALG1 auf der Basis eures Bruttoverdienstes vor der TG.
Hinweis: Wer im Jahr vor der TG ein höheres beitragspflichtiges Entgelt hatte als das Bemessungsentgelt in der TG, kann formlos einen Antrag stellen auf die Härtefallprüfung nach §150 Abs. 3 SGB 3. Wenn dem Antrag
stattgegeben wird, gibt es mehr Arbeitslosengeld.
- Was tun bei Fragen und Problemen?
Erster Ansprechpartner ist der/die TG-Berater*in, zweiter Ansprechpartner ist der/die TG-Projektleiter*in. Dritter Ansprechpartner ist euer gewerkschaftlicher Rechtsdienst oder euer ehemaliger Betriebsrat, sofern der euch in der TG eine
Zusatzbetreuung anbietet.
Wenn alle Stricke reißen, einfach eine Mail senden an peter.oehmig@t-online.de oder anrufen/whatsappen an 0152-24138727.
- Was passiert mit dem Gewerkschaftsbeitrag?
Fragt bei eurer Gewerkschaft nach. Meistens während der TG-Zeit Normalbeitrag, während des Arbeitslosengeld-Bezugs einen geringen Solidarbeitrag. Bei Änderungen ruft bitte in der Geschäftsstelle eurer Gewerkschaft an und lasst euren Beitrag korrigieren. Die Gewerkschaft erfährt nicht automatisch, wenn sich bei euch was ändert! Tipp: Nicht aus der Gewerkschaft austreten! Ihr werft ja auch euren Regenschirm nicht weg, wenn es regnet.
- Wie ging es anderen Menschen in der TG-Zeit?
2010 gab es bei Heidelberger Druckmaschinen eine große Transfergesellschaft. Wir haben eine Broschüre erstellt, in der viele Aspekte behandelt werden. Diese Broschüre gibt es hier zum Download (siehe Link unten in der Meldung).
- Was kommt nach der TG-Zeit?
Wer innerhalb der TG-Zeit keinen neuen Arbeitsplatz findet, kann Arbeitslosengeld beantragen. Eure Gewerkschaft unterstützt euch weiter. Keine Panik, auch wenn die ALG-Zeit kommt. Bisher haben die meisten Menschen wieder was gefunden, wenn auch oft mit Abstrichen beim Lohn.
Wir lassen dich nicht im Regen stehen!
Die IG Metall bietet den Transfertreff an (siehe Termine auf der Webseite). Auch andere Gewerkschaften haben spezielle Angebote oder Treffs für arbeitslose Menschen.
- Noch Fragen, Korrekturen und Ergänzungen?
Bitte E-Mail an benedikt.hummel@igmetall.de oder peter.oehmig@t-online.de
Wir freuen uns über alle Rückmeldungen, dadurch wird die Webseite besser.