Themen auf der Infoveranstaltung
- Abfindung
Sollte Ende des Monats auf dem Konto sein. Das "Weihnachtsgeld" ist in der Abfindung enthalten und wird nicht extra ausgewiesen. Wichtig: Wer seit dem Ausscheiden bei HDM seine Bankverbindung geändert hat, informiert bitte ganz schnell seinen Personalsachbearbeiter in Wiesloch. HDM kriegt solche Änderungen nicht automatisch mit.
- Weitblick und andere Hilfsangebote bei der Arbeitssuche
Weitblick ist weiterhin erreichbar unter 06221-395580. Wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr dort einen Termin vereinbaren. Wer das möchte, erhält weiter Angebote aus dem Weitblick-Pool. Ergänzend dazu hat die IGM Heidelberg ein Projekt mit Mypegasus, wo Ihr auch Unterstützung bekommen könnt. Unter 06221-43323-05 steht euch der Kollege Frieder Bränder zur Verfügung, sein Büro ist in der Kurfürstenanlage 9.
- Beantragung des ALG 1
57-jährige sollten überlegen, erst mit Erreichen des 58. Lebensjahrs das ALG 1 zu beantragen. Bezugsdauer dann 24 Monate statt 18 Monate.
Wer kurz vor dem 55. Geburtstag steht, sollte überlegen, erst mit dem 55. Geburtstag ALG 1 zu beantragen. Bezugsdauer dann 18 Monate statt 15 Monate.
Bei der Versteuerung der Abfindung kann es sinnvoll sein, sich nur einen Teil des Jahres arbeitslos zu melden und den Anspruch dann nach diesem Jahr weiter zu nehmen.
- Mehr Arbeitslosengeld bei Überschreiten der 120 %-Hürde
Es kann sinnvoll sein, einen Antrag an die Arbeitsagentur zu stellen zur Neuberechnung des ALG 1 wegen Härtefallklausel Hintergrund dazu siehe in "Fragen und Antworten" - "Wer schafft die 120 %-Hürde".
Ein Vordruck mit Word- und PDF-Datei ist unten in dieser Meldung zum Download bereit.
- Termine bei der Arbeitsagentur:
Wer einen Termin von der AA bekommt, geht bitte hin und beachtet die "Bedienungsanleitung für Arbeitsagentur" in Fragen und Antworten. Wer schnell eine Auskunft haben möchte oder ein Problem hat, legt seine Kundennummer parat
und ruft die AA-Hotline an 0800 - 4 55 55 00. Es dauert zwar oft eine Viertelstunde bis man durchkommt, aber bis jetzt hat mir der Mensch an der Hotline immer helfen können. Wer den Antrag für mehr ALG stellen möchte,
lässt sich mit der Leistungsabteilung verbinden oder stellt den Antrag bei seinem AA-Betreuer.
Wenn sich die Arbeitsagentur nicht bei euch meldet, ist das kein Problem, sofern Ihr das ALG beim Sammeltermin beantragt habt und es korrekt gezahlt wird. Manchmal braucht es länger, bis Ihr zum Erstgespräch eingeladen werdet.
- Urlaub bei der Arbeitsagentur:
Ihr dürft euch jährlich bis max. 3 Wochen(= 21 Kalendertage, Sa und So zählen mit) Abwesenheit unter Fortzahlung des ALG erlauben. Bitte etwa 2 Wochen vorher bei eurem Arbeitsvermittler anmelden. Wer länger abwesend sein möchte/muss, bespricht dies bitte mit seinem Arbeitsvermittler. Es ist prinzipiell möglich, sich länger abzumelden, man erhält dann aber für diese Zeit kein ALG und muss sich ggf. selbst krankenversichern. Der ALG-Anspruch geht nicht verloren, er kann hinterher genommen werden.
- Krankenkasse und Langzeiterkrankung
In den letzten Monaten kam es gehäuft vor, dass Krankenkassen aufforderten, sich wieder gesund zu melden und die Lohnfortzahlung einstellten. Wer davon betroffen sein sollte, bitte sofort mit Bernd Knauber (06221-982414) Kontakt aufnehmen, damit ein Widerspruch formuliert wird. Evtl. müsst Ihr auch mal euren behandelnden Arzt einschalten.
- IG Metall-Beitrag
Während der ALG-Zeit oder Zeit ohne Einnahmen wird euer Beitrag auf den Solidarbeitrag von 4,59 Euro pro Vierteljahr reduziert. Will heißen, Ende Dezember/Anfang Januar wird zum letzten Mal der Vollbeitrag (für Dezember 2014) abgebucht. Ab Februar sollte auf 4,59 Euro/pro Quartal umgestellt sein. Das sollte automatisch funktionieren, klappt auch meistens. Wenn es nicht automatisch geht, bitte bei Stefanie Fix/Diana Bertram in der Verwaltungsstelle bzw. unter 06221-982418 melden und sagen, dass Ihr seit Januar arbeitslos seid.
Ihr bekommt trotz des kleinen Beitrags die volle Leistung eurer IGMetall.
Wer in die Rente geht oder in ein neues Arbeitsverhältnis, meldet sich bitte ebenfalls. Rentner zahlen 0,5 % der Gesetzlichen Rente (ca. 6-8 Euro), wer ein reguläres Arbeitsverhältnis hat, zahlt 1 % des Bruttos. Für Rentner ist nicht nur die Rechts- und Sozialberatung wichtig. Die Lohnerhöhungen, die wir durchsetzen, kommt auch eurer Rente zu gute. Und Solidarität funktioniert nur dann, wenn diejenigen mit den stärkeren Schultern auch mehr Last tragen.