Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig...
In der Sache der Besteuerungen der Abfindungen aus den Jahren 2010/2011 haben wir jetzt ein erstes Urteil bekommen.
Das Finanzgericht hat geurteilt: Immer dann, wenn die erste Zahlung weniger als 10 % der zweiten Zahlung ist, soll eine Zusammenballung (bei der zweiten Zahlung) vorliegen, die dann die Fünftelbesteuerung möglich macht. Das ist
interessant für alle, die eine sehr hohe zweite Zahlung (ab ca. 100.000 Euro) erhalten haben.
Da das Urteil von einem Rundschreiben des Bundesministeriums abweicht, werden wir sehr wahrscheinlich aber noch warten müssen, bis das Bundesfinanzgericht entschieden hat (in 1 - 2 Jahren).
Die interessantere Frage für alle Betroffenen ist, ob die erste Zahlung (Tarifzahlung) gar keine Abfindung, sondern eine Strafzahlung war. Zur Klärung dieser Frage läuft ebenfalls noch eine Musterklage, die voraussichtlich im Frühjahr 2015 entschieden werden wird.
Soweit der Zwischenstnd. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen sich also noch in Geduld üben, da die Finanzämter erst dann etwas tun werden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und natürlich auch nur dann, wenn der Sachverhalt vergleichbar ist.
Sobald die Justiz bei dieser Frage entschieden hat, werden wir auf dieser Seite informieren. Bis dahin bitte die Geduld bewahren.
Die Frage ist nur für die Kolleginnen und Kollegen interessant, die in der ersten Transfergesellschaft (2010) waren. Alle anderen sind davon nicht betroffen.