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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Weitblick-Treff am 01. August

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02.08.2014 Beim Thema "Abschlagsfreie Rente" besteht großer Informationsbedarf, das zeigt die große Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich von Bernd Knauber zum aktuellen Stand informieren ließen.

Wer kann wann abschlagsfrei in Rente bzw. was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Inzwischen ist die Antwort auf diese Frage deutlicher, auch wenn es bei einzelnen Regelungen immer noch Interpretationsspielraum gibt.
Hier ein paar wichtige Punkte:

  • ALG1-Bezug in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt zählt nach momentaner Gesetzeslage nicht zu den 45 Beitragsjahren. Wer vor dem Renteneintritt "Privatier" war, kriegt den ALG1-Bezug, der länger als 2 Jahre zurückligt, aber angerechnet.

Generell könnte diese Regelung juristisch angreifbar sein, es gibt keinen substanziellen Grund, warum der ALG1-Bezug in den letzten 2 Jahren anders behandelt werden sollte als davor liegender ALG1.

  • Wer Jahrgang 1951 oder älter ist, sollte sich einen Beratungstermin bei der deutschen Rente oder bei der IG Metall-Rentenberatung geben lassen, vorausgesetzt dass die 45 Beitragsjahre evtl. erfüllt sind und er/sie diese Möglichkeit nutzen möchte. Die Wartezeiten auf einen Beratungstermin sind im Moment etwas länger.
  • Jahrgang 1952 kann lt. Infografik ebenfalls mit 63/45 abschlagsfrei in die Rente. Vorsicht, die Arbeitsagentur kann euch zwingen, einen Rentenantrag zu stellen, wenn Ihr tatsächlich abschlagsfrei in Rente gehen könnt. Offenbar findet auch schon ein Datenabgleich zwischen AA und Rentenversicherung statt.
  • Jahrgang 1953 kann erst mit 63+2 Monate, Jahrgang 1954 mit 63+4 Monate, Jahrgang 1955 mit 63+6 Monate ... Bitte beachtet, dass Ihr nicht einen Monat früher abschlagsfrei gehen könnt und dass der Abschlag auf das Regelrentenalter berechnet wird. Wer z.B. als Jahrgang 1953 mit 63 Jahren geht, würde einen Abschlag von 9,3% hinnehmen müssen (Regelrentenalter 65+7 = 31 Monate x 0,3%). Deshalb "uffbasse!"
  • Beitragslücken können mit Pflege von Angehörigen oder mit geringfügiger Beschäftigung eventuell ausgeglichen werden, vor allem, wenn nur noch wenige Monate zu den 45 Jahren fehlen würden. Wir empfehlen deshalb pfleglichen Umgang miteinander und gegenseitige Hilfe - zu diesem Thema werden wir in den nächsten Monaten noch etwas Recherchearbeit leisten.
  • Wer eine individuelle Beratung braucht, kann mit Bernd Knauber unter 06221-982414 einen Termin ausmachen. Bitte aber vorher eine !aktuelle! Renteninformation besorgen und mitbringen. Ohne die Renteninformation kann er euch nicht beraten.

Letzte Änderung: 02.08.2014


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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