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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Weitblick-Lohnzettel prüfen

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29.01.2021 Wie kommen die Zahlen auf den Lohnzettel? Und wie kann man überprüfen, ob alles stimmt? Hier eine kurze Prüfanleitung.

Hinweis für HDM-Beschäftigte, die im Januar 2021 die Abfindung bekommen haben

Die erste Weitblick-Abrechnung ist StKl 6 und es sind keine Kinder drauf. Das ist dem ELSTAM-Verfahren geschuldet, weil die Abfindung die "Original-Lohnsteuerklasse" hat. Bitte mit der Prüfung warten, bis die Februar-Abrechnung da ist, da sollten die Werte dann stimmen.

Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen, vor allem für die "Neuen". Aber jeder, der noch nie die Richtigkeit seiner Abrechnung geprüft hat, sollte mal schauen, bevor die Weitblick-Zeit zu Ende ist.

Die gute Nachricht: Fehler sind recht selten und können innerhalb der Weitblick-Zeit problemlos auch rückwirkend korrigiert werden. Die häufigsten Fehler entstehen durch "verschwundene Kinder" (wenn die Kinder 18 Jahre werden) und durch nicht richtig erfasste Gewerkschaftszugehörigkeit (z.B. bei Ver.di-Mitgliedern oder Einzelmitgliedern). Selten, aber jeweils schon mindestens 1 mal passiert sind: falsch übertragenes Sollentgelt und in einen falschen VWL-Vertrag eingezahlt wegen Namensgleichheit.

Folgende Punkte könnt Ihr selbst prüfen

  • Sollentgelt (Lohnart 5100), erste Zeile muss mindestens das Monatsgrundentgelt im Aufhebungsvertrag sein.
  • Richtige Steuerklasse/Kinderfreibeträge (im Block "Persönliche Daten): Prüft die Steuerklasse (hat bisher immer gepasst) und die Kinder (vor allem, wenn diese über 18 Jahre sind), da das Finanzamt seit der Umstellung auf ELSTAM die "großen" Kinder per Voreinstellung automatisch löscht. In diesem Fall den Kindergeldbescheid beim Finanzamt vorbeibringen, dann werden die Kinder wieder eingetragen.
  • Aufzahlungsbetrag 11%/14% - dieser %-Satz steht auf der Abrechnung (Lohnart 9058 Prozentsatz KUG-Zuschuss), Gewerkschaftsmitglieder sollten hier 14 % stehen haben. Wenn dem nicht so ist, bitte beim Weitblick-Berater melden, das wird dann korrigiert.
  • PV-Prozentsatz (das letzte Feld rechts unten im Block "Persönliche Daten"): Wer Kinder hat (auch welche, die nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte stehen), sollte hier 1,525% stehen haben. Wer kinderlos ist, sollte hier 1,775 % stehen haben. Korrektur ist kein Problem, einfach eine Geburtsurkunde zu Weitblick.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Im Feld "Zahlungen" sind diese ausgewiesen. Bitte prüfen, dass der Betrag und eure Bausparnummer/VWL-Nummer stimmen.

Wenn diese Punkte stimmen, müsste eure Abrechnung in Ordnung sein.
Wenn es noch Korrekturbedarf gibt, bitte bei eurem Berater melden. Korrekturen sind kein Problem und Nachzahlungen werden auch rückwirkend korrigiert.

Allerdings sind Korrekturen nur innerhalb der Weitblick-Zeit ohne Kopfstände möglich. Deshalb bitte einmal kontrollieren.

Peter Oehmig hat einen Gehaltszettel mal nachberechnet und die Vortragsfolien dazu sind hier zm Download.

Spezialfälle

  • Urlaub/Feiertag

Bei Urlaub oder Feiertag erhaltet Ihr vom Ex-Arbeitgeber für den jeweiligen Tag 100 % des Bemessungsentgelts. Deshalb kriegt Ihr in den entsprechenden Monaten etwas mehr Geld raus. Faustregel: pro Tag etwa 1 % des monatlichen Bemessungsentgelts (Sollentgelts).

  • Krankheit

Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch TG wie durch einen regulären Arbeitgeber, da merkt Ihr keinen Unterschied. Wer länger als 6 Wochen krank ist, erhält ab der 7. Woche Krankengeld. Das führt dann zu einem geringeren Nettoentgelt. (Macht nach den Erfahrungsberichten von Betroffenen ca. 10 % aus.)

Wenn Ihr wieder gesund seid, bitte sofort in die TG melden, damit euch kein Geld entgeht!

  • Kur

Ab dem ersten Kurtag gibt es vom Träger der Kur Übergangsgeld bzw. Lohnersatzleistung. Bitte mit dem Träger klären, wie das zu handhaben ist.

Sobald die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, bitte sofort in die TG melden, damit euch kein Geld entgeht!

  • Nebenverdienst

Wenn der Nebenverdienst vor der TG-Zeit schon bestanden hat (1 Tag vorher genügt, ist er anrechnungsfrei bis 450 Euro). Wenn der Nebenverdienst erst in der TG-Zeit angenommen wird oder Ihr innerhalb dieser Zeit den Arbeitgeber wechselt, wird der Nebenverdienst voll angerechnet. Anrechnen heißt, das Sollentgelt wird um die Höhe des Nebenverdienstes reduziert, es bleibt euch je nach steuerlicher Konstellation etwa 1/4 bis 2/3 des Nebenverdienstes).

Nebenverdienst unbedingt melden, auch bei anrechnungsfreier Konstellation. Fragt euren Berater, es gibt ein spezielles Formular von der Arbeitsagentur.

Wer Fragen zu seiner Abrechnung hat, wendet sich bitte zunächst an seine/n Weitblick-Berater/in. Wenn dann noch immer Unklarheiten sind, helfen auch Thomas Schwebler und Peter Oehmig bei der Interpretation. Ansonsten hilft euch auch der anhängende Vortrag und der Link zum KUG-Rechner.

Letzte Änderung: 04.02.2021


Adresse:

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Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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