Als privat krankenversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an Ihre Versicherung. Die Höhe richtet sich nach den versicherten Gesundheits- und Pflegerisiken, nicht nach dem Einkommen.
Zuschuss ist möglich
Zu Ihrem Beitrag können Sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger bekommen. Sie erhalten ihn gemeinsam mit der Rentenzahlung.
Anspruch auf Beitragszuschuss haben Sie nur, wenn Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines Staates, der das Europarecht anwendet, unterliegt. Auf den Umfang des vereinbarten Tarifes oder Versicherungsschutzes kommt es nicht an.
Es genügt, wenn einer der folgenden Tarife von Ihnen abgeschlossen worden ist:
- ambulante Heilbehandlung,
- stationäre Heilbehandlung (wahlweise Krankenhaustagegeld),
- zahnärztliche Behandlung (wahlweise Kosten für Zahnersatz),
- Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Damit er zeitgleich mit Ihrer Rente beginnen kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrem Rentenantrag erledigen. Die Rentenanträge enthalten bereits entsprechende Felder für diese Angaben....