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Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



TKUG und ALG - Gesetzliche Grundlagen

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23.06.2012 Das dritte Sozialgesetzbuch regelt die Grundlagen für Transfer-Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld. Wer die Paragraphen selbst lesen will, findet hier die Links.

Hier ist der Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis.
Der Link führt direkt zum Gesetzestext.

Hinweis:

Gesetzestexte sind von Juristen für Juristen. Für Mitglieder der IG Metall steht Kollege Bernd Knauber zur Verfügung, der rechtlich berät.
Tel.: 06221-982414

Die wichtigsten Paragraphen

Transferleistungen
§ 110 Transfermaßnahmen
§ 111 Transferkurzarbeitergeld

Arbeitslosengeld

Regelvoraussetzungen
§ 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld
§ 137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
§ 138 Arbeitslosigkeit
§ 139 Sonderfälle der Verfügbarkeit
§ 140 Zumutbare Beschäftigungen
§ 141 Persönliche Arbeitslosmeldung
§ 142 Anwartschaftszeit
§ 143 Rahmenfrist
§ 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
Zweiter Unterabschnitt
Sonderformen des Arbeitslosengeldes
§ 145 Minderung der Leistungsfähigkeit
§ 146 Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Letzte Änderung: 23.06.2012


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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