Nachbetreuung durch Weitblick
Am 28. Februar 2011 endet die Transferkurzarbeit für alle, die am 01. März 2010 in die Transfergesellschaft eingetreten sind.
Damit geht die Leistung des Transferkurzarbeitergeldes in das Arbeitslosengeld 1 über. Die Abfindung durch HEIDELBERG wird dann zum Ende des Monats März ausbezahlt.
Dank der EGF-Mittel ist es aber weiter möglich, die Beratung und Betreuung durch Weitblick zu ermöglichen. Wir empfehlen, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, da Sie so leichter die Möglichkeit haben, an EGF-geförderten Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Nachbetreuung ist maximal bis 31. August 2011 möglich.
Wenn Sie das Nachbetreuungsangebot nutzen wollen, müssen Sie die hier zum Download bereitgestellte Einverständniserklärung_Nachbetreuung ausdrucken, unterschreiben und Ihrem Weitblick-Berater zukommen lassen. Oder Sie kommen ins Weitblick-Büro und füllen dort dieses Formular aus.
Bis 28. Februar müssen Sie sich für die Nachbetreuung anmelden. Versäumen Sie diese Frist nicht!!!
Weitere Punkte, die Sie prüfen müssen
- Arbeitslos?: Teilen Sie der IGM-Verwaltungsstelle Heidelberg, Kollegin Diana Bertram mit (Tel 06221- 98 24 18 - E-Mail diana.bertram@igmetall.de), dass Sie ab 01. März ohne Arbeit sind. Dann wird Ihr Monatsbeitrag rechtzeitig auf 1,53 Euro reduziert. Sie erhalten weiter alle IGM-Leistungen, die Rechtsberatung ist bei Problemen mit der Arbeitsagentur sehr wichtig!
- Arbeitsagentur: Wenn Sie sich noch nicht arbeitslos gemeldet haben (Termin war 15./16. Dezember bei Weitblick), kontaktieren Sie bitte SOFORT Ihren Weitblick-Berater bzw. Ihre/n Vermittler/in bei der Arbeitsagentur. Schieben Sie dies nicht auf!
- Selbsthilfegruppe: Achten Sie auf die Termine auf dieser Webseite. Selbsthilfe heißt, selbst mitmachen! Sie sind herzlich eingeladen.