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weitblick Heidelberg

Informationen für Kolleginnen und Kollegen in der Transfergesellschaft weitblick Heidelberg



Abfindung und Lohnsteuerkarte

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26.05.2010 Sie haben Ihren neuen Arbeitsplatz sicher? und kündigen nun die Ruhensvereinbarung? Hier ein paar Infos zur steuerlichen Behandlung der Abfindung.

Prinzipiell: Die Abfindungszahlung kommt von HEIDELBERG, nicht von der Weitblick.

Ihre Lohnsteuerkarte muss rechtzeitig (das heißt, bis spätestens am 15. des Auzahlungsmonats) IM ORIGINAL bei HEIDELBERG vorliegen, sonst wird Ihre Abfindung zunächst mit der Steuerklasse 6 versteuert.

Deshalb folgende Schritte beachten:

  • 1. Rechtzeitig die Lohnsteuerkarte bei der Weitblick-Zentrale in Erkrath anfordern lassen (macht i.d.R. Ihr/e Berater/in oder die Leute im Weitblick-Büro)
  • 2. Ihr neuer Arbeitgeber erhält zunächst nur eine KOPIE Ihrer Lohnsteuerkarte, das Original kriegt er später
  • 3. Bringen Sie die Original-Lohnsteuerkarte zur Abrechnungsabteilung von HEIDELBERG, am besten geben Sie die Karte persönlich bei Ihrem Abrechner ab (Name des für Sie zuständigen Abrechners steht auf der letzten Abrechnung, die Sie von HEIDELBERG bekommen haben).

Diese Aktion muss bis zum 15. des Monats gelaufen sein, sonst reicht es nicht mehr.

Wenn Sie die Lohnsteuerkarte nicht verfügbar haben?

Panik müssen Sie deshalb nicht bekommen: Am Ende des Jahres betrachtet das Finanzamt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen, zuviel gezahlte Steuern bekommen Sie mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich wieder zurück (und wenn zuwenig Steuern einbehalten wurden, zahlen Sie nach).

Im Link unten finden Sie einen Rechner, der Ihnen den voraussichtlichen Nettobetrag Ihrer Abfindung ausrechnet, natürlich ohne juristische Gewähr!

Bei Fragen zur Abfindungszahlung wenden Sie sich an die HEIDELBERG Personalabteilung, am besten an den Abrechner, der in der letzten Entgeltabrechnung bei HEIDELBERG aufgeführt ist.

Bei weiteren Fragen gerne auch an Thomas Schwebler und Peter Oehmig.

Noch eine Bemerkung in Sachen IG Metall:

Bitte teilen Sie der Verwaltungsstelle Heidelberg (06221-9824-0) Ihre neue Einkommenshöhe mit, damit der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst wird.

Melden Sie der Verwaltungsstelle bitte auch Änderungen Ihrer Adresse/E-Mail-Adresse/Telefonnummer etc. Das erleichtert uns, mit Ihnen Kontakt zu halten.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber in einer anderen Branche tätig ist oder wenn Sie ein Studium beginnen oder ohne Beschäftigung sind, sollten Sie Ihre IG Metall-Mitgliedschaft nicht kündigen:

  • Bei einem Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerkschaft kann die Verwaltungsstelle Ihre Mitgliedschaft einfach umschreiben - Ihre Anwartszeiten, die Sie aufgrund Ihrer IGM-Mitgliedschaft haben, bleiben erhalten und werden in der neuen Gewerkschaft anerkannt.
  • Wenn Sie eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren, bezahlen Sie nur 2,05 Euro im Monat und können alle IGM-Leistungen wie Rechtsschutz, Hochschul-Informationsbüros, Seminare und Bildungsangebote weiter nutzen.
  • Wenn Sie arbeitslos werden sollten, bezahlen Sie nur 1,53 Euro Beitrag im Monat. Und haben trotzdem Anspruch auf alle IGM-Leistungen wie Rechtsberatung, Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht (wichtig bei Auseinandersetzungen mit der Arbeitsagentur) und alle Seminarangebote der IGM, dazu gehören auch Seminare und spezielle Angebote für Kolleginnen und Kollegen ohne Beschäftigungsverhältnis.

Letzte Änderung: 07.06.2012


Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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