Was passiert mit dem Beitrag? Was passiert, wenn ich arbeitslos werde? Erfährt ein neuer Arbeitgeber von meiner IGM-Mitgliedschaft?
1. Beitragshöhe: In der Weitblick-Zeit wie in jedem normalen Beschäftigungsverhältenis 1% vom Bruttoentgelt. Wer nach der Weitblick-Zeit arbeitslos wird, bezahlt nur 1,53 Euro pro Monat für die vollen
IGMetall-Leistungen einschließlich Rechtsschutz. Wer studiert, bazahlt nur 2,05 Euro pro Monat.
Wichtig: Bei Einkommensänderung/Arbeitgeberwechsel/Studium/Arbeitlosigkeit oder falscher Beitragsberechnung in der Verwaltungsstelle anrufen 06221-9824-0, damit die Beitragszahlung korrigiert werden kann.
2. Gewerkschaftszugehörigkeit: Von der IGMetall erfährt der neue Arbeitgeber nichts über Ihre Gewerkschaftszugehörigkeit. Eine entsprechende Frage beim Einstellungsgespräch ist unzulässig und darf daher trotz IGM-Mitgliedschaft mit "Nein" beantwortet werden. Bitte die Verwaltungsstelle über den neuen Arbeitgeber informieren. Wenn der neue Arbeitgeber in einer anderen Branche ist: Alle DGB-Gewerkschaften erkennen die gegenseitigen Mitgliedschaften als gleichwertig an. Wer z.B. von IGM zu ver.di wechselt, nimmt die Zeit seiner bisherigen Mitgliedschaft in die "neue" Gewerkschaft mit. Bei Fragen die Kollegen Thomas Wenzel/Peter Oehmig ansprechen oder in der Verwaltungsstelle anrufen.
Gerade in der Krise brauchen wir starke Gewerkschaften. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie unsere Durchsetzungskraft - für Sie!