Der Besuch von Kursen, etwa Vorschaltkursen zu einem Studium, steht dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht im Weg. Leistungsbezieher gelten auch dann als "arbeitslos" und stehen den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für
Arbeit zur Verfügung, wenn die Kursteilnahme freiwillig ist und jederzeit zur Mitwirkung an Maßnahmen unterbrochen werden kann.
Details siehe im Infolink
Verfügbarkeit bei ALG1-Bezug
Letzte Änderung: 30.11.2022